Sozialhilfe-Richtlinien gemäss SKOS
(Schweiz. Konferenz für öffentliche Sozialhilfe)
Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach Haushaltgrösse pro Monat
1 Person CHF 1'006.-- *
2 Personen CHF 1’539.--
3 Personen CHF 1’871.--
4 Personen CHF 2’153.--
5 Personen CHF 2'435.--
Pro weitere Person plus CHF 204.--
* reduzierter Grundbedarf für Junge Erwachsene 18 - 25 Jahre
Die Pauschale für den Grundbedarf umfasst sämtliche Aufwendungen für:
- Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ohne Wohnnebenkosten
- laufende Haushaltführung (Reinigung/ Instandhaltung von Kleidern und Wohnung), inkl. Kehrichtgebühren
- kleine Haushaltgegenstände
- Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z. B. selbstgekaufte Medikamente)
- Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentl. Nahverkehr, Unterhalt Velo/ Mofa)
- Nachrichtenübermittlung (z. B. Telefon, Post)
- Unterhaltung und Bildung (z. B. Konzession Radio/ TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
- Körperpflege (z. B. Coiffeur, Toilettenartikel)
- persönliche Ausstattung (z. B. Schreibmaterial, Rucksack)
- auswärts eingenommene Getränke
- übriges (z. B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)
Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Mietnebenkosten, die Kosten für die medizinische Grundversorgung und für die Prämie der Haushaltversicherung.
Mietzins
Angerechnet wird der Wohnungsmietzins, sofern dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls angerechnet werden die vertraglich vereinbarten Nebenkosten. Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach effektivem Aufwand vergütet, sofern sie nicht über die Wohnnebenkosten mit dem Vermieter abgerechnet werden.
Es gelten die Maximalbeträge gemäss „Richtlinien Mietzinse“ der Sozialbehörde Obersimmental.
Mietzinslimiten inkl. Nebenkosten
Haushaltgrösse:
1 Person CHF 800.— CHF 550.— junge Erwachsene (18-25 Jahre)
2 Personen CHF 1‘100.—
3 Personen CHF 1‘250.—
4 Personen CHF 1‘350.—
5 Personen CHF 1‘450.—
6 Personen CHF 1‘550.—
7 Personen CHF 1‘600.—
Situationsbedingte Leistungen
Erwerbsunkosten
Bei erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger/innen werden zusätzlich folgende Positionen angerechnet: Erwerbsunkosten (alle mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Auslagen wie Reisekosten, ausw. Verpflegung)
Integrationszulagen
Integrationszulagen IZU für Arbeitsleistungen z.B. in einem Beschäftigungsprogramm bis CHF 100.--
Einkommensfreibeträge EFB
CHF 200.-- bis CHF 400.-- (je nach Arbeitspensum)
Krankenkasse und Selbstbehalte
Finanziert wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG für ambulante Behandlung und Spital allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Selbstbehalte und Franchisen werden nach Aufwand abgerechnet.
Die Prämien der Hausrat- und Haftpflichtversicherung werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.