Gemeinsame elterliche Sorge

 

Seit Inkraftreten des neuen Gesetzes zur gemeinsamen elterlichen Sorge am 01.07.2014 wird die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall betrachtet.

Unverheiratete Eltern können die sogenannte Sorgerechtserklärung auf dem Zivilstandesamt oder später auf dem Sozialdienst abgeben.

Unser Sozialdienst unterstützt die Eltern auch beim Erstellen einer Vereinbarung über den Unterhalt und weitere Kinderbelange (z.B. Besuchsrecht). Aus professioneller Sicht wird den Eltern sehr empfohlen eine solche Vereinbarung abzuschliessen. Ein gültiger Rechtstitel (z.B. von KESB genehmigter Unterhaltsvertrag) ist zudem eine Voraussetzung für eine allfällige Alimentenbevorschussung.

Der Sozialdienst Obersimmental steht nicht verheirateten Eltern für eine kostenlose Beratung im Zusammenhang mit der gemeinsamen elterlichen Sorge zur Verfügung.