SKOS Richtlinien

Sozialhilfe Richtlinien gemäss SKOS

Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach Haushaltgrösse pro Monat

Die Pauschale für den Grundbedarf umfasst sämtliche Aufwendungen für:

  • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ohne Wohnnebenkosten
  • laufende Haushaltführung (Reinigung/ Instandhaltung von Kleidern und Wohnung), inkl. Kehrichtgebühren
  • kleine Haushaltgegenstände
  • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z. B. selbstgekaufte Medikamente)
  • Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentl. Nahverkehr, Unterhalt Velo/ Mofa)
  • Nachrichtenübermittlung (z. B. Telefon, Post)
  • Unterhaltung und Bildung (z. B. Konzession Radio/ TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
  • Körperpflege (z. B. Coiffeur, Toilettenartikel)
  • persönliche Ausstattung (z. B. Schreibmaterial, Rucksack)
  • auswärts eingenommene Getränke
  • übriges (z. B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Mietnebenkosten, die Kosten für die medizinische Grundversorgung und für die Prämie der Haushaltversicherung.

AnzahlBetragBemerkungen
1 Person1’006 CHFReduzierter Grundbedarf für junge Erwachsene 18 – 25 Jahre
2 Personen1’539 CHF
3 Personen1’871 CHF
4 Personen2’153 CHF
5 Personen2’435 CHFpro weitere Person plus 204 CHF

Mietzins inkl. Nebenkosten

Angerechnet wird der Wohnungsmietzins, sofern dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls angerechnet werden die vertraglich vereinbarten Nebenkosten. Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach effektivem Aufwand vergütet, sofern sie nicht über die Wohnnebenkosten mit dem Vermieter abgerechnet werden. Es gelten die Maximalbeträge gemäss „Richtlinien Mietzinse“ der Sozialbehörde Obersimmental.

AnzahlBetragBemerkungen
1 Person800 CHFjunge Erwachsene (18 – 25 Jahre): 550 CHF
2 Personen1’100 CHFAlleinerziehende: 1’200 CHF
3 Personen1’300 CHF
4 Personen1’350 CHF
5 Personen1’450 CHF
6 Personen1’550 CHF
7 Personen1’600 CHF

Situationsbedingte Leistungen

Erwerbsunkosten
Bei erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger/innen werden zusätzlich folgende Positionen angerechnet: Erwerbsunkosten (alle mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Auslagen wie Reisekosten, ausw. Verpflegung)

Integrationszulagen
Integrationszulagen IZU für Arbeitsleistungen z.B. in einem Beschäftigungsprogramm bis CHF 100.–

Einkommensfreibeträge EFB
CHF 200.– bis CHF 400.– (je nach Arbeitspensum)

Krankenkasse und Selbstbehalte
Finanziert wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG für ambulante Behandlung und Spital allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Selbstbehalte und Franchisen werden nach Aufwand abgerechnet.

Die Prämien der Hausrat- und Haftpflichtversicherung werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.

Weiterführende Informationen: www.skos.ch